Die §57a-Begutachtung / Pickerl-Überprüfung

      

Die Überprüfung ist laut Kraftfahrgesetz § 57a ein gesetzlich vorgeschriebener Vorgang und soll die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Kraftfahrzeuges sicherstellen sowie die Umweltverträglichkeit überprüfen.
 

Folgende Fahrzeuge sind von der regelmäßigen Begutachtung ausgenommen:

  • Anhänger, Motorkarren und Zugmaschinen, mit denen eine Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten werden darf oder laut Bauartgeschwindigkeit nicht überschritten werden kann
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Transportkarren mit jeweils einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h
Fristen die einzuhalten sind:
Die 3-2-1-Regelung Die erste Begutachtung ist 3 Jahre nach Erstzulassung eines Neufahrzeuges der Klasse M1 (Pkw) fällig, danach nach 2 Jahren und anschließend jedes Jahr. Davon ausgenommen sind: Taxis, Rettungs- und Krankentransporte Die jährliche Regelung Fahrzeuge die nicht der Fahrzeugklasse M1 entsprechen, müssen alle zwei Jahre einer Begutachtung unterzogen werden. Davon betroffen sind: Fahrzeuge der Klasse L (Klein-/Krafträder, Mopeds, Motorräder etc.) sowie aller anderen Fahrzeuge wie z.B. Lkw über und auch unter 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht, Taxis, Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge, Omnibusse und noch weitere. Alle zwei Jahre Historische Fahrzeuge müssen alle zwei Jahre einer Begutachtung unterzogen werden.  


Toleranzzeitraum/Toleranzfrist

  • 1 Monat vor dem gestanzten Monat
  • 4 Monate nach dem gestanzten Monat
Wichtig! Der Überprüfungstermin richtet sich nach dem Monat der Erstzulassung. Das Bedeutet, egal wann Sie zur Überprüfung fahren, es wird immer der selbe Monat gestanzt während sich nur die Jahreszahl ändert. In Ausnahmefällen kann auf Antrag ein anderer, als der Tag der Erstzulassung, als Stichtag für die Begutachtung festgesetzt werden. Diese Änderung muss bei den Zulassungsbehörden - der Bezirkshauptmannschaft, dem Magistrat oder dem Verkehrsamt - beantragt werden.                                                                                                                  

Folgende Punkte werden geprüft

  • Achsen / Räder / Reifen / Aufhängungen
  • Beleuchtung
  • Bremsanlage
  • Elektrik
  • Fahrgestell / daran befestigte Teile
  • Karosserie
  • Lenkung
  • Motor
  • Reifen / Räder
  • Sicherheitseinrichtungen
  • Sicht
  • Umweltbelästigung
  • sonstige Ausstattung

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung
  • Bei nicht zugelassenen Fahrzeugen: Genehmigungsdokument / Typenschein / Einzelgenehmigungsnachweis / Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank / …
  • Bei historischen Fahrzeugen: Genehmigungsnachweis / Fahrtenbuch
Fahrzeuge die bei uns überprüft werden: -PKW bis 3,5t -LKW bis 3,5t